Die FormARTE-Stipendien des Ministeriums sind geöffnet

Die FormARTE-Stipendien des Ministeriums sind geöffnet

Vom 24. April bis 11. Mai finden Sie geöffnet die FormARTE-Stipendien des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport 2016. Diese Stipendien dienen der Ausbildung und Spezialisierung in Angelegenheiten der Zuständigkeit der dem Ministerium unterstellten Kultureinrichtungen, d. h. von und für mittlere und höhere Absolventen, in künstlerischen und kulturellen Tätigkeiten und Fächern, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten von Einrichtungen entwickelt werden abhängig von der Abteilung.

Wenn Sie ein wenig mehr darüber erfahren möchten, was Stipendien sind und welche Voraussetzungen dafür gelten, lesen Sie weiter.

Stipendienziel und -arten

Diese FormARTE-Stipendien haben wie Ziele die folgenden unter vielen anderen:

  • Ausbildung von Spezialisten für Schutz, Restaurierung, Konservierung, Katalogisierung, Ausstellung und Verbreitung des spanischen historischen Erbes.
  • Förderung der Forschung im Rahmen des Spanischen Instituts für historisches Erbe, staatlicher Museen und anderer Bereiche der Generaldirektion für Schöne Künste und Kulturgüter.
  • Förderung der Ausbildung spanischer Künstler durch nicht regulierte Ateliers.

Auf der anderen Seite können die Stipendien wie folgt sein: Unterricht:

  • Stipendien zur Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern.
  • Stipendien für Museologie.
  • Stipendien für Bildende Kunst und Fotografie.
  • Bibliotheks- und Dokumentationsstipendien.
  • Archivarische Stipendien.
  • Stipendien für Kulturmanagement.

Anforderungen der Begünstigten

Wenn Sie sich für diese vom Ministerium vorgeschlagenen Stipendien bewerben möchten, müssen Sie Folgendes beachten Vorraussetzungen:

  1. An der Ausschreibung dieser Stipendien können spanische Staatsbürger oder Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmen.
  2. Personen, bei denen einer der in Artikel 13.2 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen vorgesehenen Umstände nicht den Status eines Begünstigten erlangen kann.
  3. Personen, die in drei oder mehr Ausschreibungen ein Stipendium der Generaldirektion für kulturelle Zusammenarbeit und Kommunikation erhalten haben, können nicht an der Ausschreibung teilnehmen.
  4. Bewerber müssen ihren Werdegang innerhalb des Tätigkeitsbereichs, für den das Stipendium beantragt wird, nachweisen.

Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen oder sich einfach anmelden möchten, klicken Sie darauf Link.


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